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Häufige Fragen
Erklärungen, Hinweise und Tipps...
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Autoversicherung
1.
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Welche Kosten übernimmt die KFZ-Haftpflichtversicherung?
KFZ-Haftpflichtversicherung zahlt nur für Schäden, die Sie anderen Verkehrsteilnehmern zufügen. Darüber hinaus bietet sie aber noch weitere Vorteile: So übernimmt die KFZ-Haftpflicht auch die Kosten für Verdienstausfall, Abschleppdienst oder sogar einer monatlichen Rente des Unfallgeschädigten.
Um die KFZ-Haftpflicht kommt übrigens niemand herum: Schon bei der Zulassung müssen Sie nachweisen, dass Sie über einen entsprechenden Schutz verfügen.
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2.
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Ist der Abschluss einer Teilkasko zu empfehlen?
Die KFZ-Teikasko leistet Ersatz, wenn Ihr Fahrzeug gestohlen oder beschädigt wird. Versichert sind Schäden durch Diebstahl, Brand, Wildunfälle, Sturm, Hagel und Glasbruch. Unfallschäden, die Sie selbst verursachen, sind in der Teilkasko allerdings ausgeschlossen - Rundumschutz, auch für selbst verschuldete Unfälle, gibt es nur in der Vollkasko-Variante.
Eine Teilkaskoversicherung können Sie zusätzlich zur Ihrer KFZ-Haftpflicht abschließen. Meist wird eine Selbstbeteiligung vereinbart, um die Versicherungsprämie niedrig zu halten. In diesem Fall übernehmen Sie bei Schäden einen festen Betrag aus der eigenen Tasche.
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3.
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Wann benötige ich eine Vollkaskoversicherung?
Selbst verursachte Unfälle sind in der Vollkasko mitversichert. Genau wie die Teilkasko zahlt die KFZ-Vollkaskoversicherung bei Diebstahl, Brand, Unwetterschäden, Vandalismus und Glasbruch. Zusätzlich erstattet die Vollkasko auch Schäden am eigenen Wagen, die Sie selbst verursacht haben - etwa bei einem von Ihnen verschuldeten Verkehrsunfall. Grobe Fahrlässigkeit ist allerdings ausgeschlossen: Wenn Sie rasen oder betrunken fahren, zahlt auch die Vollkasko nicht.
Der Vollkaskoschutz wird zusätzlich zum Haftpflichtschutz abgeschlossen. Mit einer Selbstbeteiligung können Sie die Versicherungsprämie in der Vollkasko deutlich senken. Eine KFZ-Vollkaskoversicherung ist vor allem wichtig für neue und neuwertige Fahrzeuge: Ohne Vollkaskoschutz zahlen sie sämtliche selbstverursachten Schäden aus Ihrer eigenen Tasche.
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