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Häufige Fragen
Erklärungen, Hinweise und Tipps...
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Gesetzliche Krankenversicherung
1.
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Gibt es Kündigungsfristen in der gesetzlichen Krankenversicherung?
Bei der gesetzlichen Krankenkasse gibt es die "ordentliche Kündigung"
und die "Sonderkündigung".
Ordentliche Kündigung
Sie kann jederzeit vorgenommen werden, wenn die Mitgliedschaft zur alten Krankenkasse
bereits 18 Monate bestand.
Sonderkündigung
Erhöht eine Krankenkasse ihren Beitragssatz, steht dem Mitglied ein Sonderkündigungsrecht
zu. Einen Kündigungszeitpunkt schreibt das Gesetz den Versicherten seit 1.1.2002 nicht mehr
vor.
Kündigungsfrist
In beiden Fällen gilt sowohl für pflicht- als auch für freiwillig versicherte Mitglieder eine Kündigungsfrist von zwei Kalendermonaten. Die Kündigung wird jedoch nur dann wirksam, wenn das Mitglied dem Arbeitgeber (bzw. der zur Ab-/Anmeldung verpflichteten Stelle) noch innerhalb der Kündigungsfrist eine Mitgliedsbescheinigung der neuen Krankenkasse vorlegt.
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2.
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Gibt es Kündigungsmöglichkeiten beim Arbeitgeberwechsel?
Ein Arbeitgeber- oder Beschäftigungswechsel berechtigt nicht mehr zum Wechsel der
Krankenkasse. Es gelten die normalen Kündigungsfristen.
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3.
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Können gesetzliche Krankenkassen Risikozuschläge berechnen?
Nein - dabei ist es egal, ob Sie gesund oder krank Sie sind und welche Leistungen Sie bereits
beziehen. Risikozuschläge, wie in der privaten Krankenversicherung üblich, gibt es bei der
gesetzlichen Krankenkasse nicht.
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4.
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Gibt es Wartezeiten bei der gesetzlichen Krankenkasse?
Nein - dabei ist es egal, ob Sie gesund oder krank Sie sind und welche Leistungen Sie bereits
beziehen. Wartezeiten, wie in der privaten Krankenversicherung üblich, gibt es in der
gesetzlichen Krankenkasse nicht.
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5.
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Können gesetzliche Krankenkassen die Mitgliedschaft kündigen?
Gesetzliche Krankenkassen haben keine rechtliche Grundlage die Mitgliedschaft zu kündigen. Freiwillige Mitglieder müssen jedoch darauf achten, dass sie pünktlich ihre Beiträge entrichten, da die Mitgliedschaft sonst enden kann. Die Krankenkasse informiert jedoch vorher über die Rechtsfolgen der Nichtzahlung.
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6.
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Bestehen Leistungsunterschiede von Kasse zu Kasse?
Durch das Sozialgesetz sind die Spielräume der Kassen bezüglich ihrer Leistungen
sehr eng, wichtige Behandlungen und grundlegende medizinische Versorgung sind
gesetzlich festgelegt und müssen von allen Kassen gleichermaßen festgelegt werden.
Unterschiede gibt es jedoch im Service: Wer auf persönliche Beratung setzt, sollte sich
beispielsweise eine Kasse suchen, die mit vielen Geschäftsstellen vertreten ist.
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7.
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Wie kann Ich die Kasse wechseln?
Bevor Sie sich für eine bestimmte Versicherung entscheiden, sollten Sie sich in jedem
Fall umfassend informieren und beraten lassen. Wer von der gesetzlichen Kasse zu
einem privaten Anbieter wechseln möchte, sollte den alten Vertrag erst dann kündigen,
wenn die Private den Abschluss bestätigt. So ist ausgeschlossen, dass der Antrag auf
Grund von Vorerkrankungen abgelehnt wird und der wichtige
Krankenversicherungsschutz fehlt.
Wollen Sie in eine andere gesetzliche Krankenkasse wechseln, müssen Sie
grundsätzlich mindestens 18 Monate bei Ihrer alten Kasse versichert sein. Dann
können sie zum Ende des übernächsten Kalendermonats die Krankenkasse kündigen.
Die Kündigung wird wirksam, sobald Sie innerhalb der Kündigungsfrist eine
Mitgliedschaft bei einer anderen Krankenkasse mit einer Bescheinigung nachweisen
können.
Ausnahme:
Erhöht Ihre bisherige Krankenkasse die Beiträge, können Sie auch dann
kündigen, wenn Sie noch nicht 18 Monate lang versichert sind.
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