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Das Versicherungs-ABC

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Altersrente für Frauen

Versicherte Frauen haben Anspruch auf ungekürzte Altersrente, wenn sie

1. vor dem 1. Januar 1952 geboren sind,
2. das 60. Lebensjahr vollendet,
3. nach Vollendung des 40. Lebensjahres mehr als zehn Jahre Pflichtbeiträge für eine versicherte Beschäftigung oder Tätigkeit und
4. die Wartezeit von 15 Jahren erfüllt haben.

Die Altersgrenze von 60 Jahren wird bei Altersrenten für Frauen für Versicherte, die nach dem 31. Dezember 1939 geboren sind, angehoben. Die vorzeitige Inanspruchnahme einer solchen Altersrente ist möglich, frühestens mit 60 Jahren. Sie wird dann jedoch um 0,3 Prozent pro Monat der vorzeitigen Inanspruchnahme gekürzt.

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