Zur Startseite der www.finanzen-check.de
         Schnell • Individuell • Direkt
Startseite Versichern Vorsorgen Finanzen Lexikon Experten finden >> Über Uns
Private
Krankenversicherung
Private Kranken-
Zusatzversicherung
Gesetzliche Krankenversicherung Autoversicherung Rechtschutzversicherung Hausratversicherung Haftpflichtversicherung Tierhalterhaftpflicht Reiseversicherung >> weitere... Berufsunfähigkeit Riesterrente Rürup-Rente Rentenversicherung Lebensversicherung Risikoleben Baufinanzierung Verkauf
Lebensversicherung
Auto- & Ratenkredit Tagesgeld Festgeld Depotkonto Girokonto Finanzexperten /
Versicherungsmakler
finden
Lexikon Häufige Fragen (FAQ) Sitemap Partner
Ausgezeichnet und getestet vom TÜV-Süd!
Sie sind hier: Startseite Wissenswertes Lexikon

Das Versicherungs-ABC

  Übersicht A-Z   A    B    C    D    E    F    G    H    I    J    K    L    M    N    O    P    Q    R    S    T    U    V    W    X    Y    Z
Auslands-Rücktransport in der PKV

Soweit tariflich Leistungen für einen Krankenrücktransport und darüber hinaus ggf. auch für die Überführung bzw. Bestattung vorgesehen sind, gilt folgendes: Bei einem medizinisch notwendigen und ärztlich angeordneten Krankenrücktransport aus dem Ausland an den Ort des ständigen Wohnsitzes werden die Mehrkosten erstattet, die über die Kosten einer planmäßigen Rückreise hinaus entstehen. Medizinisch notwendig bedeutet hier, dass bei der Erkrankung im Ausland oder nach einem Unfall dort die medizinisch notwendige Versorgung nicht sichergestellt ist. Im Todesfall des Versicherten während eines Auslandsaufenthaltes werden innerhalb tariflicher Höchstsätze alternativ die Überführungskosten an den Heimatort oder die Bestattungskosten am ausländischen Sterbeort bezahlt; diese Kosten sind meist auf EUR 5.112,92 im europäischen und EUR 10.225,84 im außereuropäischen Ausland begrenzt.

zurück

Startseite     Sitemap     Partner     Häufige Fragen     Über Uns     Kontakt     Impressum     Datenschutz     AGB     Experten finden