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Freiwillige Mitgliedschaft in der GKV
Der gesetzlichen Krankenversicherung kann nur als freiwilliges Mitglied beitreten, wer aus der Versicherungspflicht ausscheidet und vor dem Ausscheiden innerhalb der letzten 5 Jahre 24 Monate oder unmittelbar vor dem Ausscheiden 12 Monate in der GKV versichert gewesen ist.
- aus der Familienversicherung ausscheidet
- erstmals eine Beschäftigung aufnimmt und dabei ein Einkommen über der Jahresarbeitsentgeltgrenze der GKV erzielt
- schwerbehindert ist und eine bestimmte Vorversicherungszeit erfüllt
- als Arbeitnehmer, dessen Mitgliedschaft durch Beschäftigung im Ausland endete, nach Rückkehr aus dem Ausland innerhalb von 2 Monaten wieder eine Beschäftigung aufnimmt.
Der Antrag auf freiwillige Versicherung ist innerhalb von drei Monaten nach Eintritt o.a. Voraussetzungen bei der GKV zu stellen.
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