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Das Versicherungs-ABC

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Krankenversicherung im Alter - als Rentner in die GKV?

Die frühere Regelung, nach der freiwillig Versicherte im Rentenalter den Pflichtversicherten gleichgestellt wurden, gilt nicht mehr. Seitdem hat sich die Beitragslast im Ruhestand wesentlich erhöht. Bei der Beitragsberechnung werden in nachstehender Reihenfolge bis zur Höhe der Beitragsbemessungsgrenze berücksichtigt:

1. Die monatliche Rente der gesetzlichen Rentenversicherung (GRV) (Beiträge tragen je zur Hälfte der Rentner und der zuständige Rentenversicherungsträger (BfA bzw. LVA).

2. Versorgungsbezüge , d.h. der Rente vergleichbare Einnahmen, insbesondere laufende Geldleistungen zur Alters- oder Hinterbliebenenversorgung (mit dem vollen Beitragssatz)

3. Arbeitseinkommen aus selbständiger Tätigkeit und Einkünfte aus Gewerbebetrieb (mit dem vollen Beitragssatz).

4. Sonstige Einkünfte, d.h. Zinsen, Mieten oder Pachten (mit dem vollen Beitragssatz).

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