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Das Versicherungs-ABC

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Psychotherapie, Genehmigungspflicht durch die PKV

Einige Tarifbedingungen knüpfen die Erstattungszusage psychotherapeutischer Behandlungen an ein ausführliches ärztliches Attest; teilweise wird eine bestimmte Anzahl von Sitzungen je Kalender- oder Versicherungsjahr mit/ohne Genehmigung erstattet. Auch falls keine Genehmigungspflicht besteht, gilt, dass nur medizinisch notwendige Behandlungen überhaupt erstattungsfähig sind. Unterschiede gibt es darüber hinaus auch in der Erstattungshöhe.

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