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Restschuldversicherung
Der Kreditnehmer schließt im Zusammenhang mit der Kreditnahme eine Lebensversicherung z. B. gegen vorzeitigen Tod (Ableben), Krankheit oder Arbeitslosigkeit bei einem Versicherer ab. Im Todesfall wird die noch ausstehende Restschuld des aufgenommenen Darlehens durch die Leistung getilgt bzw. bei Krankheit oder Arbeitslosigkeit die Raten gezahlt.
Schreibt der Kreditgeber vor, dass zwingend eine Restschuldversicherung abgeschlossen werden muss, so sind die Kosten für die RSV nach deutschem Recht in den Effektivzins einzurechnen. Meistens ist der Abschluss der Versicherung aber nicht obligatorisch, spielt jedoch bei der Bereitschaft des Kreditgebers, den Kredit zu gewähren, eine wichtige Rolle, ohne dass dies vertraglich bestimmt ist. Wegen der nicht unerheblichen Kosten für eine solche Versicherung kann diese die Gesamtkosten der Geldaufnahme bemerkbar beeinflussen.
Die Kosten für die Restschuldversicherung sind z.T. deutlich höher als vergleichbare Risikoversicherungen, wenn sie keine Überschussbeteiligung vorsehen. Ein Vorteil ist allerdings die fehlende Gesundheitsprüfung der Restschuldversicherung, die den notwendigen vereinfachten und schnellen Vertragsabschluss ermöglicht. Allerdings sind meist Todesfälle aufgrund von bei Abschluss vorhandenen Vorerkrankungen von der Leistung ausgeschlossen. Der Schutz ist bei bestehenden Vorerkrankungen also unsicher.
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