Zur Startseite der www.finanzen-check.de
         Schnell • Individuell • Direkt
Startseite Versichern Vorsorgen Finanzen Lexikon Experten finden >> Über Uns
Private
Krankenversicherung
Private Kranken-
Zusatzversicherung
Gesetzliche Krankenversicherung Autoversicherung Rechtschutzversicherung Hausratversicherung Haftpflichtversicherung Tierhalterhaftpflicht Reiseversicherung >> weitere... Berufsunfähigkeit Riesterrente Rürup-Rente Rentenversicherung Lebensversicherung Risikoleben Baufinanzierung Verkauf
Lebensversicherung
Auto- & Ratenkredit Tagesgeld Festgeld Depotkonto Girokonto Finanzexperten /
Versicherungsmakler
finden
Lexikon Häufige Fragen (FAQ) Sitemap Partner
Ausgezeichnet und getestet vom TÜV-Süd!
Sie sind hier: Startseite Wissenswertes Lexikon

Das Versicherungs-ABC

  Übersicht A-Z   A    B    C    D    E    F    G    H    I    J    K    L    M    N    O    P    Q    R    S    T    U    V    W    X    Y    Z
Restschuldversicherung

Der Kreditnehmer schließt im Zusammenhang mit der Kreditnahme eine Lebensversicherung z. B. gegen vorzeitigen Tod (Ableben), Krankheit oder Arbeitslosigkeit bei einem Versicherer ab. Im Todesfall wird die noch ausstehende Restschuld des aufgenommenen Darlehens durch die Leistung getilgt bzw. bei Krankheit oder Arbeitslosigkeit die Raten gezahlt.

Schreibt der Kreditgeber vor, dass zwingend eine Restschuldversicherung abgeschlossen werden muss, so sind die Kosten für die RSV nach deutschem Recht in den Effektivzins einzurechnen. Meistens ist der Abschluss der Versicherung aber nicht obligatorisch, spielt jedoch bei der Bereitschaft des Kreditgebers, den Kredit zu gewähren, eine wichtige Rolle, ohne dass dies vertraglich bestimmt ist. Wegen der nicht unerheblichen Kosten für eine solche Versicherung kann diese die Gesamtkosten der Geldaufnahme bemerkbar beeinflussen.

Die Kosten für die Restschuldversicherung sind z.T. deutlich höher als vergleichbare Risikoversicherungen, wenn sie keine Überschussbeteiligung vorsehen. Ein Vorteil ist allerdings die fehlende Gesundheitsprüfung der Restschuldversicherung, die den notwendigen vereinfachten und schnellen Vertragsabschluss ermöglicht. Allerdings sind meist Todesfälle aufgrund von bei Abschluss vorhandenen Vorerkrankungen von der Leistung ausgeschlossen. Der Schutz ist bei bestehenden Vorerkrankungen also unsicher.

zurück

Startseite     Sitemap     Partner     Häufige Fragen     Über Uns     Kontakt     Impressum     Datenschutz     AGB     Experten finden