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Unterkunft alternativ im Ein- oder Zweibettzimmer?
Einige Versicherer bieten keine getrennten Tarife für die Kostenerstattung im Ein- oder Zweibettzimmer an; hier ist alternativ die Unterbringung im Ein- oder Zweibettzimmer versichert. In diesem Fall sind jedoch meist keine Ersatzkrankenhaustagegelder vorgesehen, wenn die versicherte Person auf die Unterbringung im Einbettzimmer verzichtet, sondern ggf. nur beim Verzicht auf die (Kostenerstattung einer) privatärztlichen Behandlung.
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