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Das Versicherungs-ABC

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Versicherungsnehmer

Der Versicherungsnehmer ist der Vertragpartner des Versicherungsunternehmens. Der Versicherungsnehmer hat alle Rechte und Pflichten aus dem abgeschlossenen Versicherungsvertrag. Der Versicherungsnehmer ist auch der Beitragsschuldner. Der Versicherungsnehmer muss nicht unbedingt auch der Versicherte oder Bezugsberechtigte sein. Aus dem Lebensversicherungsvertrag sind nur dem Versicherungsnehmer weitere Rechte vorbehalten.

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