Wie finde ich den richtigen Vertrag?
Sollten Sie sich für eine Rechtsschutzversicherung entschieden haben, sehen Sie sich mit einer Fülle von Tarifen und Anbietern konfrontiert.
Dazu kommt, dass die Rechtschutzversicherung verschiedenste Bereiche umfasst - Verkehr, Privates, Arbeit und Wohnung. Aus diesen Bereichen können Sie sich Ihren individuellen Schutz zusammenstellen und ihn auf ihre persönliche Situation anpassen. So ist der Arbeitsrechtsschutz für Berufstätige eine sinnvolle Sache, für Rentner dagegen eine überflüssige Police.
Darüber hinaus können Sie auch den Personenkreis variieren, der durch Ihre Rechtsschutzversicherung abgesichert ist. Einige Gesellschaften bieten neben Singletarifen auch Familientarife an.
Verkehrsrechtschutz
Verkehrsunfälle können ins Geld gehen. Oft müssen die Gerichte klären, wer Schuld ist und den Schaden zahlen muss.
Mit einer Verkehrs-Rechtsschutzversicherung sind Sie bei Streitigkeiten um Verkehrsunfälle finanziell gut gewappnet. Die Verkehrs-Rechtsschutzversicherung zahlt alle Anwalts-, Gutachter-, Zeugen- und Gerichtskosten, die Ihnen nach Unfällen mit Ihrem Kraftfahrzeug entstehen.
Je nach Tarif ist sogar der Verkehrs-Verwaltungs-Rechtsschutz eingeschlossen: In diesem Fall übernimmt Ihr Versicherer auch dann Ihre Kosten, wenn Sie rechtliche Schritte gegen eine behördliche Maßnahme wie beispielsweise einen Führerscheinentzug ergreifen müssen.
Privat- / Berufsrechtschutz
Handwerkerpfusch, Nachbarschaftskonflikte, Ärger mit dem Chef: Manchmal kommt man um einen Rechtsstreit nicht herum.
Die Rechtsschutzversicherung gibt Ihnen finanzielle Sicherheit in Streitfällen - egal ob Sie selbst klagen oder der Beklagte sind. Ihr Rechtsschutzversicherer bezahlt alle Anwalts-, Gerichts- und Gutachterkosten, die Ihnen bei einem Gerichtsverfahren entstehen ? sogar dann, wenn Sie den Rechtsstreit verlieren und auf den gesamten Verfahrenskosten sitzen bleiben.
Der Privatrechtsschutz wird oft im Paket mit dem Berufsrechtsschutz abgeschlossen. Denn bei Streitigkeiten mit dem Arbeitgeber bleibt oft kein anderer Weg als vor das Arbeitsgericht, um sich beispielsweise gegen eine ungerechtfertigte Kündigung zur Wehr zu setzen oder an nicht gezahltes Gehalt zu kommen. Vor dem Arbeitsgericht tragen Sie die eigenen Kosten der ersten Instanz immer selbst, wenn Sie nicht rechtsschutzversichert sind - sogar, wenn Sie den Prozess gewinnen.
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