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Rechtschutzversicherung

1.
2.
3.
Wann leistet eine Rechtschutzversicherung?
Wie teuer ist eine Rechtschutzversicherung?
Wie finde ich den richtigen Vertrag?

   

1.
Wann leistet eine Rechtschutzversicherung?
Die Rechtsschutzversicherung bezahlt im Streitfall Ihre Anwalts-, Gerichts-, Zeugen- und Gutachterkosten.

Das gilt unabhängig davon, ob Sie Beklagter oder Kläger sind, ob Sie den Prozess gewinnen oder verlieren oder ob die Kosten in einem Vergleich geteilt werden. Gebühren für anwaltliche Beratung übernimmt der Versicherer auch, wenn Sie sich mit dem Gegner ohne Prozess und friedlich einigen. Zusätzlich zahlt der Rechtsschutzversicherer die Kosten für außergerichtliche Schlichtungsverfahren, wie sie in manchen Bundesländern bei geringem Streitwert oder bei nachbarschaftlichen Streitigkeiten vorgeschrieben sind.

Wenn Sie selber klagen wollen, behält sich der Rechtsschutzversicherer allerdings vor, die Erfolgsaussichten zu prüfen: Die Kosten für eine aussichtslose Klage muss er nicht übernehmen. Ebenfalls ausgeschlossen sind in vielen Tarifen beispielsweise Streitigkeiten vor Verwaltungsgerichten, Auseinandersetzungen rund um den Kauf und Verkauf von Aktien oder Klagen gegen Bußgelder wegen Verkehrsverstößen. Bei Rechtsstreitigkeiten, die vorsätzlich und rechtswidrig verursacht wurden, zahlt keine Versicherungsgesellschaft.

2.
Wie teuer ist eine Rechtschutzversicherung?
Die Kosten für eine Rechtsschutzversicherung hängen vom Umfang des Versicherungsschutzes ab und können nicht pauschal angegeben werden. Sind Sie Single, Arbeitnehmer und unter 30 Jahre alt, können Sie sich schon für weniger als 100 Euro im Jahr umfassend rechtsschutzversichern lassen.

Tipp:
Vereinbaren Sie eine Selbstbeteiligung. So können Sie Ihre Beiträge zum Rechtsschutz senken.
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3.
Wie finde ich den richtigen Vertrag?
Sollten Sie sich für eine Rechtsschutzversicherung entschieden haben, sehen Sie sich mit einer Fülle von Tarifen und Anbietern konfrontiert.

Dazu kommt, dass die Rechtschutzversicherung verschiedenste Bereiche umfasst - Verkehr, Privates, Arbeit und Wohnung. Aus diesen Bereichen können Sie sich Ihren individuellen Schutz zusammenstellen und ihn auf ihre persönliche Situation anpassen. So ist der Arbeitsrechtsschutz für Berufstätige eine sinnvolle Sache, für Rentner dagegen eine überflüssige Police.

Darüber hinaus können Sie auch den Personenkreis variieren, der durch Ihre Rechtsschutzversicherung abgesichert ist. Einige Gesellschaften bieten neben Singletarifen auch Familientarife an.

Verkehrsrechtschutz
Verkehrsunfälle können ins Geld gehen. Oft müssen die Gerichte klären, wer Schuld ist und den Schaden zahlen muss.

Mit einer Verkehrs-Rechtsschutzversicherung sind Sie bei Streitigkeiten um Verkehrsunfälle finanziell gut gewappnet. Die Verkehrs-Rechtsschutzversicherung zahlt alle Anwalts-, Gutachter-, Zeugen- und Gerichtskosten, die Ihnen nach Unfällen mit Ihrem Kraftfahrzeug entstehen.

Je nach Tarif ist sogar der Verkehrs-Verwaltungs-Rechtsschutz eingeschlossen: In diesem Fall übernimmt Ihr Versicherer auch dann Ihre Kosten, wenn Sie rechtliche Schritte gegen eine behördliche Maßnahme wie beispielsweise einen Führerscheinentzug ergreifen müssen.

Privat- / Berufsrechtschutz
Handwerkerpfusch, Nachbarschaftskonflikte, Ärger mit dem Chef: Manchmal kommt man um einen Rechtsstreit nicht herum.

Die Rechtsschutzversicherung gibt Ihnen finanzielle Sicherheit in Streitfällen - egal ob Sie selbst klagen oder der Beklagte sind. Ihr Rechtsschutzversicherer bezahlt alle Anwalts-, Gerichts- und Gutachterkosten, die Ihnen bei einem Gerichtsverfahren entstehen ? sogar dann, wenn Sie den Rechtsstreit verlieren und auf den gesamten Verfahrenskosten sitzen bleiben.

Der Privatrechtsschutz wird oft im Paket mit dem Berufsrechtsschutz abgeschlossen. Denn bei Streitigkeiten mit dem Arbeitgeber bleibt oft kein anderer Weg als vor das Arbeitsgericht, um sich beispielsweise gegen eine ungerechtfertigte Kündigung zur Wehr zu setzen oder an nicht gezahltes Gehalt zu kommen. Vor dem Arbeitsgericht tragen Sie die eigenen Kosten der ersten Instanz immer selbst, wenn Sie nicht rechtsschutzversichert sind - sogar, wenn Sie den Prozess gewinnen.

   

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